• Rückabwicklung von Versicherungen
    Rückabwicklung von Versicherungen

Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsrückabwicklung


 Treten Sie von unrentablen Verträgen zurück

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 19. Dezember 2013 festgestellt, dass Kunden von Lebensversicherungen bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung vom Vertrag unbefristet zurücktreten können. In diesem Fall können Sie sich die angefallenen Kosten zurückerstatten lassen. Das sind u.a. Abschlusskosten, Verwaltungskosten und Ratenzahlungszuschläge. Außerdem können Sie eine Nutzungsentschädigung oder einen Entschädigungszins geltend machen. Ist eine Rückabwicklung Ihrer Police möglich, erhalten Sie mehr Geld als den Rückkaufswert bei einer vorzeitigen Kündigung. 

Wollen Sie prüfen, ob Ihre Versicherungsverträge (auch Riester-Renten- und Rürup-Verträge) die Voraussetzungen für eine Rückabwicklung erfüllen?

Dann kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch. 

Hier Gesprächstermin vereinbaren